Aufnahme und Betreuung
Stationäres Hospiz in Ettlingen
In unserem Hospiz begegnen wir jedem Menschen mit Respekt, Würde und Achtsamkeit – unabhängig von seiner Lebensgeschichte, Persönlichkeit oder Weltanschauung. Unsere Pflege orientiert sich stets an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen unserer Gäste. Dabei berücksichtigen wir persönliche Vorlieben wie den Tagesrhythmus, die Essgewohnheiten sowie besondere Anliegen, um eine Atmosphäre des Vertrauens und der Geborgenheit zu schaffen.
Die pflegerische und medizinische Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen der Palliativmedizin und umfasst eine qualifizierte Schmerztherapie sowie eine sorgfältige Symptomkontrolle. Engagierte Palliativfachkräfte und Palliativärzte stehen unseren Gästen zur Seite; auf Wunsch kann auch der vertraute Hausarzt die Behandlung fortführen. Ergänzend bieten wir weitere therapeutische Maßnahmen an, die das körperliche und seelische Wohlbefinden fördern.
Ehrenamtliche Hospizhelfer begleiten unsere Gäste mit großer Empathie in sozialen und spirituellen Fragen. Geistliche der katholischen und evangelischen Kirche sowie Vertreter anderer Religionen besuchen das Hospiz auf Wunsch und stehen für seelsorgerliche Gespräche zur Verfügung.
Wir wissen, dass auch Angehörige in dieser Lebensphase mit Ängsten und Sorgen konfrontiert sind. Deshalb bieten wir ihnen einfühlsame Unterstützung beim Abschiednehmen und stehen ihnen als verlässliche Begleiter zur Seite. Gerne vermitteln wir individuelle Angebote zur Trauerbegleitung oder den Kontakt zu Trauergruppen, um auch nach dem Verlust einen geschützten Raum für Austausch und Verarbeitung zu ermöglichen.
Wer kann
aufgenommen werden?
Das Hospiz nimmt Menschen auf, die an einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, bei denen eine kurative Behandlung nicht mehr möglich ist. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß § 39a SGB V. Diese Verordnung dient als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Die Verordnung kann durch den Hausarzt, einen Facharzt oder durch die zuständige Klinik ausgestellt werden.
Was kostet
der Aufenthalt?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernehmen die Kranken- und Pflegekassen nach Prüfung des Anspruchs 95 % der Kosten für den Hospizaufenthalt. Die verbleibenden 5 % der Kosten müssen vom Hospiz selbst getragen werden. Diese Finanzierungslücke ist bewusst gesetzlich vorgesehen, um die gesellschaftliche Mitverantwortung für die Hospizarbeit zu stärken. Spenden helfen dabei, diese Lücke zu schließen und die hospizliche Begleitung weiterhin als einen Ort der Menschlichkeit zu erhalten. Für unsere Hospizgäste fallen lediglich geringe Eigenanteile für persönliche Ausgaben wie zum Beispiel Fernsehnutzung oder Wäsche an.
Sie haben weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da.